Hintergrund des bundesweiten „Streichkonzerts“ ist der freiwillige Charakter des Angebots einer kommunalen Musikschule: In Zeiten knapper Kassen wird hier gespart, um die Erfüllung der vielfachen Pflichtaufgaben der Städte und Kreise zu gewährleisten.
Ein generelles Bewusstsein für die prekäre Situation der rd. 1000 öffentlichen Musikschulen in Deutschland ist indes in der Öffentlichkeit (aber auch unter möglicherweise demnächst unmittelbar Betroffenen) kaum vorhanden. Obwohl sich die Voraussetzungen und Probleme - abgesehen von örtlichen Besonderheiten - mehr oder weniger gleichen, ist die Überraschung vor Ort i.d.R. groß, wenn es denn zu konkreten Einsparungsabsichten kommt. Ob im Lehrerkollegium, im Kulturausschuss oder auf den Sitzungen der Elternvertretung: allerortens wird heftig „befürchtet“, „bedauert“ oder man ist gar „empört“, erfüllt die Musikschule doch bisher – Freiwilligkeit hin oder her - angeblich zentrale, unentbehrliche Aufgaben für die Bevölkerung der Kommune.
Auffällig ist, dass bisher weder von denjenigen, die streichen wollen bzw. müssen, noch von denen, die den Status quo bewahren wollen, kaum in analytischer Art und Weise darüber nachgedacht wird, welches denn eigentlich die Kernaufgaben der Musikschulen sind bzw. sein sollen und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Fundierte Konzepte werden selten zugrundegelegt.
Entsprechend wahllos und willkürlich wird folglich zumeist am Angebot der Musikschule gestrichen. Häufig fallen seltener belegte Instrumentenfächer (die eigentlich für die Ensemblearbeit wichtig sind) oder der Bereich der Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA) dem Sparzwang zum Opfer. Dies ist i.d.R. mit betriebsbedingten Kündigungen verbunden, sofern durch Fluktuation kein sozialverträglicher Abbau möglich ist. Alternativ werden pauschal die Gebühren erhöht oder es erfolgt ein genereller Aufnahmestopp. „Beliebt“ ist auch die angeordnete Erhöhung der Schülerdichte je Unterrichtsstunde, was letztlich mehr Gruppenunterricht statt Einzelunterricht oder größere Gruppen als bisher für alle bedeutet.
Auch die Argumente derer, die das Wirken der Musikschule durch das Anziehen dieser „Stellschrauben“ gefährdet sehen, gehen zumeist am Kern der Sache vorbei. Gebetsmühlenartig wird wiederholt, dass angeblich zentrale Kulturgüter verloren gehen könnten, ein Gegenpol zum häufig ausfallenden Schulmusik einfach unentbehrlich sei oder dass Musikschule soziale Aufgaben zu übernehmen habe.
Geht man von den legislativen Rahmenbedingungen aus, so bleiben die Aufgaben der Musikschulen unbestimmt:
- Im Gegensatz zu Grund- und weiterführenden Schulen ist das Musikschulwesen
auf Landesebene i.d.R. gesetzgeberisch nicht manifestiert.
- Das Angebot ist somit als eine freiwillige Leistung der Kommunen und Landkreise
anzusehen.
- Kommunen müssen ihren Bürgern aber ein (Minimum-)Kulturangebot bieten.
- Es ist nicht vorgeschrieben, welche konkreten Einrichtungen anzubieten sind.
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Der Essener Kulturdezernent Dr. Oliver Scheytt hat sinngemäß pointiert: |
Aus der historischen Betrachtung heraus wird eine stetige Ausweitung des wahrgenommenen Aufgabenspektrums von Musikschulen deutlich:
- Das Konservatorium früherer Jahrhunderte legte den Schwerpunkt eindeutig
auf die Ausbildung zum professionellen Musiker.
- Auch die „moderne“ Musikschule betont nach wie vor den Bildungsauftrag,
allerdings mit einem erweiterten Bildungsbegriff: Sämtliche Bevölkerungs-
und Altersgruppen sollen Zugang zur Musikschule und somit zum praktischen Musikunterricht
haben („Kultur für alle“).
- Hinzukommen sozialpolitische Aufgaben wie bspw. die Integration von Randgruppen
sowie Ermäßigungen der (ohnehin nicht kostendeckenden) Gebühren.
Nach Ansicht des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) sind Musikschulen heute “Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgabe sind die musikalische Grundausbildung, die Heranbildung des Nachwuchses für das Laien und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die eventuelle Vorbereitung auf ein Berufsstudium.” Diese verbandseitigen Zielvorgaben sind optional zu verstehen und müssen (bzw. können) nicht an jeder Musikschule mit gleicher Intensität verfolgt werden. Jede (Mitglieds-)Musikschule sollte jedoch mindestens eines dieser (Ober-)Ziele abdecken.
Die Praxis der allermeisten Musikschulen zeigt, dass letztere sich häufig (bewusst oder unbewusst) im Spannungsfeld zwischen (Aus-)Bildung, Erziehung und Unterhaltung bewegen. Diese drei sehr unterschiedlichen Ausrichtungen werden oftmals nicht genügend differenziert, was dazu führt, dass die damit verbundenen Ziele nur suboptimal oder u.U. gar nicht erreicht werden (können).
So gilt es zunächst, unterschiedlichen Kundeninteressen stärker Rechnung zu tragen: Der (ausbildungsbedingt noch immer recht eindimensionale) Anspruch des Lehrpersonals, möglichst viele Schüler in ihrem Instrumentenfach zu künstlerischen Solisten auszubilden, scheitert beim Gros der Schüler schlichtweg am mangelnden Talent, an der fehlenden Übefähigkeit oder einfach an der nötigen ernsthaften Motivation. Viele Kunden der Musikschule betrachten das Musizieren eher als ein Hobby neben vielen, was primär Spaß und Unterhaltung bringen soll.
Mit dem jeweiligen Zielanspruch geht auch eine stärkere Differenzierung der Unterrichtsformen einher: Begabte, angehende (Berufs-)Musiker müssen Einzelunterricht erhalten, um adäquat ausgebildet zu werden. Manche anderweitige erzieherische Zielsetzung (bspw. Vermittlung von „social skills“) läßt sich dagegen durch Großgruppenunterricht besser verfolgen als durch Einzel- oder Zweierunterricht.
Durch klare Differenzierung von Zielen und Mitteln kann schließlich auch die Zuschussverteilung besser gesteuert werden: Bereiche, die als weniger oder gar nicht förderungswürdig betrachtet werden (bspw. Erwachsenenangebote) sollten konsequent mit höheren Kostendeckungsbeiträgen arbeiten. Dies ist mit moderaten, d.h. für jedermann zahlbaren Gebühren (nur) mittels Großgruppenformen, bspw. als Allgemeine Musikerziehung (AME), Projekte oder auch als Ensembles, machbar. Je nach Zahlungsbereitschaft wären aber auch hier kleinere Gruppen oder gar Einzelunterricht denkbar.
Mit dem tendenziellen Rückzug der Kommune aus ihrer (bisher wahrgenommenen) Finanzierungsverantwortung ist jedwede zugedachte stark zuschussabhängige Kernaufgabe der Musikschule, wie bspw. eine möglichst breite Begabtenförderung, längerfristig (nur) durch kostendeckende, nachfrageorientierte Parallelangebote abzusichern. Bspw. eröffnen sich der Musikschule zurzeit chancenreiche Existenzfelder im Zuge der allerortens gewünschten Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen (Stichwort Ganztagsschule mit Nachmittagsbetreuung).
Insgesamt erscheint jedoch eine Anpassung des (wahrgenommenen) Berufsbildes der Musikschullehrkräfte dringend erforderlich: Voraussetzung der Tätigkeit in einer öffentlichen Musikschule sollte die Fähigkeit und Bereitschaft sein, abhängig vom verfolgten Ziel (Ausbildung, Erziehung, Kultur, Unterhaltung....) auch Klassen- bzw. Großgruppenunterricht zu erteilen.
Letztlich darf auch eine (formale) „Privatisierung“ der Musikschule nicht tabu sein. Ein Wechsel der bundesweit noch üblichen Trägerform des unselbständigen „Regiebetriebs“ des Kulturamtes zum Eigenbetrieb, zu einem Zweckverband, einer Stiftung oder einer privatrechtlichen Trägerform (e.V. bzw. GmbH) führt zu Dezentralisierung und einem vermehrten Maß an Selbständigkeit. Vor allem eröffnet sich damit die Möglichkeit, auf sozialverträglichem Wege das enge BAT-Korsett abzulegen, das moderner und effizienter Musikschularbeit mangels Flexibilität und Leistungsorientierung heute nicht mehr gerecht wird.
Kommunen sollten (mittels der kooperativen, fachlichen Unterstützung durch die Musikschulleitung und des –personals) ihre eigene Gestaltungsmöglichkeit erkennen und nutzen, ein modernes Leitbild der örtlichen Musikschule zu entwickeln, welches
- den rechtlichen Rahmenbedingungen
- den verbandseitigen Anforderungen
- den Interessen und Wünschen der Kunden
- etwaigen von der Kommune anvisierten Nebenzielen
gerecht wird und dessen Umsetzung gleichzeitig solide und nachhaltig finanzierbar
ist. Dies muss keine schwierige oder gar unlösbare Gratwanderung sein.
Es kommt - simpel ausgedrückt - darauf an, dass man zunächst weiß,
was man will und dies auch adäquat in der Musikschularbeit umsetzt. (Quellen
können auf Anfrage angegeben werden)
(u.a.. veröffentlicht unter http://kulturmanagement.net und http://www.nmz.de/kiz/)
Pressemeldung: Chancen der Kommunen durch
offensive Kulturpolitik
Die gegenwärtige Haushaltssituation der Kommunen ist bekanntermaßen
katastrophal, die Städte werden mehr und mehr zum Sozialfall. Der Zwang
zum Sparen ist allen klar. Damit muss natürlich auch (aber nicht nur) im
Kulturbereich gespart werden.
Aber nur intelligentes Sparen vermeidet willkürliches Streichen. Die "Rasenmähermethode"
führt zu Austauschbarkeit und Gesichtslosigkeit unserer Städte. Kommunen
brauchen durchaus ihre individuellen "Kirchtürme".Kommunen müssen
sich daher zunächst dessen bewusst sein, dass das öffentliche Kulturangebot
prinzipiell eine "Muss-" und eben keine "Kann-Leistung"
darstellt.Jede Kommune trägt jedoch selber die Verantwortung für die
konkrete Ausgestaltung und für das Ausmaß des örtlichen Kulturangebots.
Sie sollte demzufolge vor etwaigen Einsparmaßnahmen ein eigenes Kulturleitbild
entwickeln und Auftragsumfang und Leistungsschwerpunkte sauber definieren, will
sie sich nicht dem Vorwurf der Willkür aussetzen. Anders formuliert: Gemeinden
sollten den eigenen Gestaltungsspielraum als Chance begreifen und besser nutzen.
Hierzu müssen sie natürlich zunächst wissen, was sie eigentlich
wollen.Die inhaltliche Rechtfertigung lokaler Kultureinrichtungen wird von Kommunalpolitikern
bisweilen ökonomisch untermauert: Kultur als Standortfaktor, Stadtmarketinginstrument
oder als Potenzial für Arbeitsplätze etc. Von zentraler Bedeutung
ist das Kulturangebot aber vor allem als Teil einer investiven Bildungsoffensive,
die eben nicht allein kognitive Wissensvermittlung umfassen darf. Schließlich
ist Kulturarbeit häufig auch sozial- und gesellschaftspolitisch motiviert.Basierend
auf einem stimmigen Konzept gilt es bspw. effizienzsteigerende Allianzen zu
bilden, sei es unter verschiedenen lokalen Kultur- und Bildungseinrichtungen
(bspw. Musikschulen mit allgemeinbildenden Schulen), mit freien Kulturträgern
(z.B. Blasmusikvereine), der Wirtschaft (örtlicher Musikalienhandel) oder
auch mit anderen Kommunen (gemeinsames Musikensemble).Ungerechtfertigter Bestandschutz
ist abzubauen, die Risikobereitschaft der Beteiligten zu fördern. Ferner
ist Bürgerengagement abzugreifen, wo dies möglich erscheint. Kulturpolitik
heisst eben nicht, alles so zu bewahren wie es war. Gefragt sind kulturpolitische
Offensiven, nicht rein defensive Strategien.Aber nicht nur manche Kommune oder
mancher Politiker muss umdenken: Kulturelle Einrichtungen müssen sich selber
vermitteln und vermarkten lernen. Sie sollten sich - gerade in Zeiten leerer
öffentlicher Kassen - idealerweise weitgehend selber tragen und damit den
Prinzipien der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit genügen.
Schließlich gilt der Grundsatz: (Nur) fördern, was es schwer hat.
Kulturpolitik im Spiegel der Parteiprogramme
Gibt es heutzutage überhaupt noch „linke“ und „rechte“
Vorstellungen von Kultur?
„Kultur ist teuer“, „Kultur ist heutzutage ohnehin beliebig“, „eine genuin deutsche Kultur interessiert doch sowieso niemanden mehr“, „Der Kulturbetrieb soll zusehen, dass er sich selber trägt“, solche und ähnlich lautende Argumente hört und liest man in Zeiten chronisch knapper Kassen immer wieder. Wer nun aber schlussfolgert, dass sich (zumindest die bürgerlichen) Parteien für eine weitgehende Privatisierung des Kulturbetriebs stark machen, der wird beim Studium der entsprechenden Passagen in den Bundes- und Landesprogrammen interessanterweise eines Besseren belehrt: Dass „Kultur teuer, aber überaus wichtig“ und mithin „förderungswürdig“ ist, zieht keine der in Deutschland vertretenen Parteien ernsthaft in Zweifel. Unterschiede gibt es aber natürlich hinsichtlich der Fragestellungen „Was (soll gefördert werden)?“ und „Ausmaß (der Unterstützung)“; weshalb es sich lohnt, einen vertiefenden Blick in die Kulturkapitel der Parteiprogramme zu werfen.
| Parteien | Kapitel „Kultur“ |
| SPD | Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands(Berlin 1989; ergänzt in Leipzig 1998)Hauptkapitel: Die freie, gerechte und solidarische GesellschaftOberkapitel: Das kulturelle LebenKapitel: Kulturarbeit in der Demokratie |
| CDU | Grundsatzprogramm der CDU (Hamburg, 1994)Hauptkapitel: Für die freie Entfaltung der Person in unserer GesellschaftOberkapitel: Unsere Kultur – Ausdruck nationaler Identität und WeltoffenheitKapitel: Freiheit der Kunst |
| CSU | Grundsatzprogramm der Christlich-Sozialen Union in Bayern (München, 1993)Hauptkapitel: Ziele und Wege unserer PolitikKapitel: Kultur und Medien – Freiheit mit Verantwortung nutzen |
| Bündnis90/ Grüne | Grundsatzprogramm von Bündnis90/ Die Grünen: „Die Zukunft ist grün“ (Berlin, 2002)Hauptkapitel: Aufbruch in die WissensgesellschaftOberkapitel: Kultur (mit 7 nachfolgenden Kapiteln) |
| FDP | Bürgerprogramm 2002 (Mannheim, 2002)Hauptkapitel: Politik für ein freies und sicheres DeutschlandKapitel: Kulturpolitik |
| PDS | Das Programm der PDS (Berlin, 1993)Hauptkapitel: Alternative EntwicklungswegeKapitel: Kultur, Bildung und Wissenschaft befreien. |
Um nun die Gemeinsamkeiten und das Trennende der einzelnen Sichtweisen pointiert
herausarbeiten zu können, sollen vier Handlungsstränge voneinander
unterschieden werden:
(1) Definition von „Kultur“
(2) Aufgabenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften
(3) Hinwendung zu privatwirtschaftlichen Lösungen
(4) Finanzierbarkeit.
Zu (1) Definition von „Kultur“
Alle Parteien berufen sich auf Art. 5 Abs.3 GG, in dem die Freiheit von Kunst
und Wissenschaft garantiert wird. Niemand hat vor, daran zu rütteln bzw.
diese Freiheit einzuschränken, wenngleich es in der Realität des Kulturbetriebs
hin und wieder zu (stark) unterschiedlichen Beurteilungen eines Sachverhalts
kommen kann.
Die Programme der „höchsten (also Bundes-)“ Ebene sind in Bezug
auf die konkrete Ausgestaltung der notwendigen Kulturinhalte recht vage gehalten.
Die Parteien betonen u.a. folgende inhaltliche Schwerpunkte:
| Parteien | Kulturelle Schwerpunktthemen in den jeweiligen Bundesprogrammen |
| SPD | Keine konkrete Benennung von Schwerpunkten (allerdings: Förderung des deutschen und europäischen Films). „Sport“ wird als eigener Kulturbereich angesehen (à Wichtigkeit von Breiten- und Behindertensport). |
| CDU | Keine konkrete Benennung von Schwerpunkten (allerdings: Förderung der auswärtigen Kulturpolitik des Bundes). |
| CSU |
|
| Bündnis90/ Grüne |
|
| FDP | Keine konkrete Benennung von Schwerpunkten (allerdings: Wichtigkeit der Vermittlung deutscher Kultur im Ausland. Bessere Rahmenbedingungen für innovative und experimentelle Kunstformen). |
| PDS | Keine konkrete Benennung von Schwerpunkten. |
[1] So wurde die sog. Wehrmachtsausstellung in den Jahren 1998 bis 2001 von „den Linken“ eher begrüßt, während „die Konservativen“ darin vor allem „ein verzerrendes Bild der Vergangenheit“ sahen und deshalb in einigen Städten versuchten (ohne Erfolg), die Ausstellung zu verhindern. Fairerweise muß man an dieser Stelle anmerken, dass im hypothetisch umgekehrten Fall einer Ausstellung, die die Aktionen der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg glorifiziert hätte, sicherlich „die Linken“ probiert hätten, das Ereignis zu kippen. D.h. bei Berührung von Extrempunkten der Gefühlslage von Parteien sind diese (gleich ob „links“ oder „rechts“ angesiedelt) mitunter bereit, die „Freiheit der Kunst“ in Frage zu stellen. Solange der Kulturbetrieb allerdings nicht in diese kritischen (zumeist politisch-historischen) Bereiche eingreift à ist ihm in Deutschland des 21sten Jahrhunderts nahezu vollkommene „Narrenfreiheit“ gewährt.
Obwohl nicht klar ausgesprochen, zurren einige Parteien mithin bereits auf der
Ebene des Bundes ihre „Lieblingssteckenpferde“ fest. Das hat dann
natürlich Konsequenzen für die kommunale Kulturarbeit. So könnte
man aus der o.g. Tabelle bspw. herleiten, dass die CSU in Bayern sich vor Ort
eher für den Erhalt einer (defizitären) Bibliothek als für die
Förderung experimenteller Kunst aussprechen wird. Im Umkehrschluß
würden sich die Grünen verstärkt für innovative Projekte
einsetzen und wahrscheinlich rasch geneigt sein, Volkstheater mit geringeren
Zuschüssen zu bedenken.
In Zeiten strapazierter Budgets müssen in nahezu allen deutschen Gemeinden
Entscheidungen getroffen werden, welche Schwerpunkte der kommunalen Kulturarbeit
in Zukunft gesetzt werden sollen. Hier wird es immer wieder zu Einzelfallentscheidungen
kommen, die von der o.g. Parteilinie auf Bundesebene abweichen.
| Allerdings gilt die Beobachtung: In der Mehrzahl der Fälle legt die Linie der Bundespartei die Argumentation auf Ortsebene fest. |
Die Parteiprogramme auf Landesebene unterscheiden sich bei der Beachtung des
Kulturbereichs voneinander v.a. in Bezug auf die Ausführlichkeit der Behandlung
des Themas (und zwar sowohl zwischen den Parteien als auch zwischen den einzelnen
Ländern). Die Extrempunkte liegen in vollkommener Auslassung des Punktes
(zB. FDP in NRW) bis hin zu mehrseitigen Ausführungen (zB. Grüne in
NRW). Zumeist werden hier die Argumentationslinien der Bundesparteien wiederholt;
hin und wieder leicht verfeinert um landespolitische Besonderheiten. Auch hier
werden idR. noch keine konkreten Förderungs- schwerpunkte oder gar Einsparpotenziale
genannt.
Spezieller wird es dann auf der Gemeindeebene, insofern im Vorfeld von Kommunalwahlen lokale Programme verfasst werden. Hierbei ist allerdings zu beobachten, dass in der Mehrzahl der Fälle „positiv“ argumentiert wird; d.h. es wird aufgezeigt, wo in Zukunft besondere Förderungsschwerpunkte liegen sollen (die natürlich zwischen den einzelnen Parteien variieren können). „Negative“ Ansätze (also „wo muß zeitnah gespart werden?“) findet man in Wahlprogrammen kaum veröffentlicht. Hier bietet sich idR. der Umkehrschluß an: wer bspw. im lokalen Wahlprogramm die besondere Unterstützung des Theaters betont, wird im Falle des Sparzwangs überall eher als beim Theater kürzen wollen. Und da hat jede Partei vor Ort ihr jeweiliges Steckenpferd, das sie besonders gut behüten möchte; und das kann von Gemeinde zu Gemeinde und von Partei zu Partei durchaus unterschiedlich sein.
[2] Bspw. die Wichtigkeit von Bauerntheatern in Rheinland-Pfalz
(in: Programm zur LTW 2001 der
FDP-RLP).
[3] Das ist verständlich, da eine landespolitische Präzisierung von
Entscheidungen, die gem. Art.28 Abs.2 GG nahezu ausschließlich auf kommunaler
Ebene diskutiert werden, wenig Nutzen verspricht.
[4] Klarer sind die Parteien dann bei ihren jährlichen Haushaltsreden,
in denen (gelungene) Einsparvorhaben und Privatisierungen auch (selbst)lobend
hervorgehoben werden.
[5] Bspw. in Abhängigkeit von der Parteizugehörigkeit/ -präferenz
des Leiters einer Institution (zB. Präsident Sportverein in FDP; Vorsitzender
Karnevalsverein in CDU; Leiter des Tanztheaters bei den Grünen und Rektor
der Musikschule in SPD).
Zu (2) Aufgabenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften
Zwischen den einzelnen Parteien in Deutschland ist die Notwendigkeit des föderalen
Aufbaus der Kulturpflege unstrittig. Diskussionsfelder liegen vor bei:
- Aufgabenumfang des Bundes im Bereich „Kultur“
- Alleinstellung oder Zusammenfassung der Kulturstiftungen von Bund und Ländern.
V.a. aus der Richtung SPD und Grünen herkommend wurde im Vorfeld des Regierungswechsels 1998 die Forderung nach einer Monitoring-Funktion des Bundes im Bereich der Kultur laut; weshalb im Herbst 1998 die neue Stelle eines (Bundes-) Kulturstaatsministers (BKM) geschaffen wurde. Zu den Aufgaben des BKM gehört die Stärkung der Künstler und Künstlerinnen durch Weiterentwicklung und Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen künstlerischen Schaffens in Deutschland, die Förderung der Künste und der Kultur sowie die Sicherung einer freien und pluralistischen Medienlandschaft. Die Notwendigkeit der Wahrnehmung zahlreicher Kulturaufgaben durch die Länder und v.a. Kommunen soll hierdurch nicht in Frage gestellt werden. Allerdings ist augenscheinlich, dass der Bund vorhat, zumindest die Meinungsführerschaft in Sachen Kultur stärker als bisher „von oben her“ wahrzunehmen. Die z.zT. in der Opposition befindlichen Parteien CDU/ CSU und FDP kritisieren deshalb zuweilen die Verlagerung von Kompetenzen im Bereich Kultur „von unten nach oben“; es scheint aber fraglich, ob man nach einem etwaigen zukünftigen Regierungswechsel gewillt wäre, das Amt wieder aufzugeben, da es sich hinsichtlich Wirksamkeit in der öffentlichen Debatte durchaus bewährt hat.
[6] Sog. Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, der den Status eines Staatssekretärs im Bundeskanzleramt innehat.
Die deutschen Bundesländer haben im Jahre 1987 die KulturStiftung der Länder
gegründet, zu deren Aufgaben es gehört, bedeutende Werke der Kunst
zu fördern und zu bewahren (bspw. durch Käufe auf Auktionen und Übergabe
an Museen). Des weiteren werden Dokumentations- und Editionsprojekte unterstützt.
Ebenfalls sind (Co-) Finanzierungen (wichtiger) Ausstellungen denkbar.
Im Jahre 2002 wurde flankierend die "Kulturstiftung des Bundes" ins Leben gerufen. Für die Förderung von Kunst und Kultur erhält die Stiftung jährliche Zuschüsse von der Bundesregierung. Im Jahr 2003 sind dies 25,5 Millionen Euro; für 2004 sind etwa 38,3 Millionen Euro im Bundeshaushalt vorgesehen. Zusätzlich hat die Bundesregierung die Stiftung mit einem Anfangsvermögen von 250.000 Euro ausgestattet, das den Grundstock für das zukünftige Stiftungsvermögens bilden soll.
Die Kulturstiftung des Bundes ruft zu bestimmten
Themenfeldern aus eigener Initiative Programme ins Leben. Innerhalb der Programmbereiche
entstehen verschiedene Projekte, die ein breites Spektrum kulturpolitischer
Handlungs- und Förderinstrumente entfalten. Tätig wird die Kulturstiftung
zum Beispiel durch die Beauftragung von Kuratoren, die Initiierung von Veranstaltungen,
die Unterstützung von Publikationen oder die Vergabe von Stipendien.
Die Bereiche "Kunst und Stadt", "Programm Mittel- und Osteuropa",
"Kulturelle Aspekte der deutschen Einigung" und "Die kulturelle
Herausforderung des 11. September 2001" sowie weitere Projekte werden in
dieser Rubrik "Programme" vorgestellt.
Die Sinnhaftigkeit der Einrichtung „Kulturstiftung des Bundes“ wird von keiner der im Bundestag vertretenen Fraktionen in Frage gestellt. Diskussionen (in gemäßigter Form) entflammen hin und wieder hinsichtlich der Idee, die beiden o.g. Kulturstiftungen der Länder und des Bundes zu einer einzigen zusammenzuführen.
Zu (3) Hinwendung zu privatwirtschaftlichen Lösungen
Die Aversion „der Linken“ aus den 70er und 80er Jahren gegen das
verstärkte Vordringen privater Kulturangebote ist mittlerweile einer besonneneren
Argumentation gewichen. Es herrscht weitgehender Konsens innerhalb der deutschen
Parteien, dass Kultur sowohl von öffentlich-rechtlichen als auch von privaten
Anbietern getragen werden soll. Einzig die PDS betont nach wie vor den Primat
der öffentlich-rechtlichen Dominanz im Kulturbetrieb und prangert „die
Unterordnung des geistig-kulturellen Lebens unter die Verwertungsinteressen
des Kapitals“ und „den Einfluß der Medienkonzerne“ an.
Obwohl sämtliche Parteien (mit Ausnahme der
PDS) die Sinnhaftigkeit privater Angebote akzeptieren (zumindest nicht explizit
dagegen argumentieren) sind durchaus Nuancen
unterschiedlicher Betonung heraushören:
[7] Diese Debatte wurde besonders hitzig auf dem Feld „privates Fernsehen“ geführt.
| Parteien | |
| SPD |
|
| CDU |
|
| CSU |
|
| Bündnis90/ Grüne |
|
| FDP |
|
| PDS |
|
Sämtliche Parteien sind sich einig, dass „Kultur“ nicht strengen
betriebswirtschaftlichen Gesetzen gehorchen kann ; d.h. eine öffentliche
Förderung/ Bezuschussung dieses Bereichs wird durchgängig bejaht.
Allerdings sind hier durchaus (z.T. deutliche) Unterschiede in der
jeweiligen Ausprägung der Förderungsnotwendigkeit zu erkennen:
Am „linken Ende“ der Skala stehen sicherlich PDS (unbedingte Dominanz des öff.-rechtl. Kulturauftrags) und SPD („Kulturpolitik ist eine Pflichtaufgabe“), während FDP und CDU/ CSU eher die marktwirtschaftliche Position (subsidiäre Förderung, privates Mäzenatentum, Modernisierung von Urheberrecht und Stiftungswesen) in den Vordergrund stellen. Dazwischen bewegen sich die Grünen, die sowohl einen möglichst weitgefächerten staatlichen Kulturkanon propagieren als auch privatwirtschaftliche Lösungen begrüssen.
Zu (4) Finanzierbarkeit
Das oben unter (3) Gesagte hat sicherlich Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung
in den Kommunen, falls Kulturetats beschnitten werden müssen:
Stadtrat wird dominiert von: Entscheidung der Mehrheit Votum der Opposition
SPD Geeignetes Objekt wird ausgesucht und dessen Bezuschussungs-fähigkeit
in Frage gestellt Widerstand des bürgerlichen Lagers ist fallweise vorhanden;
allerdings eher „schwach ausgeprägt“.
CDU Widerstand der SPD ist zumeist stark, da „Kultur als Pflichtaufgabe“
angesehen wird.
Festhalten lässt sich, dass:
Resümee
Eine dezidiert „linke“ oder „rechte“
Kulturpolitik gibt es in der Bundesrepublik des 21sten
Jahrhunderts nicht mehr. Sämtliche Parteien sind sich dahingehend einig,
dass:
Auch werden durchgängig bejaht:
Natürlich gibt es im Einzelfall unterschiedliche
Sichtweisen in Bezug auf die Bezuschussungsfähigkeit einzelner Vorhaben
(Bauerntheater, Bibliothek, Hallenbad,
Museum für zeitgenössische Kunst, Tanzprojekt etc.); allerdings wird
in der Regel nicht das Projekt als solches (also inhaltlich) in Frage gestellt,
sondern „nur“ die Höhe des öffentlichen Anteils an dessen
Finanzierung diskutiert. Die Zeiten des ideologisch geführten „Kulturkampfs“
scheinen (zumindest bis auf weiteres) der Vergangenheit anzugehören. Heutzutage
steht mehr die rationale Kalkulation hinsichtlich der optimalen Verwendung der
knappen Mittel im Vordergrund der Kulturdebatte.
„Linke“ und „rechte“ Positionen sind allenfalls noch erkennbar bei:
Die Kulturdebatte in Deutschland hat sich seit den 80er Jahren stark von der
Kontroverse über die jeweiligen Inhalte gelöst und sich eindeutig
hin in Richtung auf die Frage der individuellen Finanzierung bewegt. Insofern
lässt sich sicherlich feststellen, dass die
öffentliche Diskussion entschärft wurde und sich nunmehr v.a. im kaufmännischen
Bereich abspielt.